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Akteure der Schülerstreitschlichtung sind in der Regel zwei
Streitschlichter und zwei Kontrahenten. Peer-mediation ist somit eine von
beiden Seiten freiwillige Konfliktlösung ohne Erwachsene unter Einhaltung der
Schweigepflicht.
In einer Streitschlichtung gibt es als Ergebnis nur die Win-win-Lösung, d.h.
beide Parteien gehen zufrieden und als Sieger aus der Konfliktbewältigung
hervor. Sie haben sich auf einen Kompromiss geeinigt, der letztlich von ihnen
selbst gekommen ist, nicht durch einen „Richterspruch“ eines Erwachsenen. Als
sichtbares Ergebnis wird regelmäßig ein Vertrag ausgefüllt, in dem sich beide
Seiten zu ihrer gerade beschlossenen Leistung verpflichten.
Eine neutrale und verbale Streitschlichtung erfordert von den Mediatoren
einige Qualifikationen: Einfühlungsvermögen und Sprachgeschick, um gezielte
Fragen nach Ursache und Befindlichkeit stellen zu können, eine Zurücknahme der
eigenen Person und Beurteilungsfähigkeit sowie
Durchsetzungsvermögen, um das Gespräch steuern und notfalls in die richtige
Bahn lenken zu können. Dazu müssen sich alle Teilnehmer zu Beginn der
Mediation auf bestimmte Regeln einigen, welche die Streitschlichter im
Laufe des Gesprächs durchsetzen.
Die Schülerstreitschlichtung hat sich an unserer Schule als ein guter
Beitrag zur Gewaltprävention erwiesen, denn allein durch die Anwesenheit der
Streitschlichter während der Pausen oder im Streitschlichterzimmer (leider
nicht vorhanden an unserer Schule), ist immer ein zusätzlicher Ansprechpartner
da. Zudem könnten die Streitschlichter auch in Projekten als Schüler unter
Schülern dazu beitragen, den Ansätzen von Gewalt (z.B. Mobbing)
erfolgreich entgegen zu wirken.
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