Ludmilla-Schule - Staatliche Realschule Bogen





Home arrow Schulorganisation arrow Hausordnung Make Text BiggerMake Text SmallerReset Text Size
Regeln für das Zusammenleben Drucken E-Mail

regeln

Regeln für das Zusammenleben                   

Unsere Schule ist ein Ort der Begegnung und des Lernens. In ihr wirken Schüler, Eltern und Lehrer verantwortungsvoll zusammen. Dies geschieht in gegenseitiger Rücksichtnahme. Daher sind in der Schule grundsätzlich alle Handlungen zu unterlassen, die körperliche oder seelische Schäden hervorrufen, die Rechte anderer oder deren Gefühle verletzen, Sachbeschädigungen zur Folge haben oder eine Erfüllung der Aufgaben der Schule beeinträchtigen.

Jede(r) SchülerIn der Ludmilla-Schule erscheint vorbereitet zum Unterricht, verfügt über das benötigte Unterrichtsmaterial, beteiligt sich intensiv am Unterrichtsgeschehen und trägt einen wesentlichen Teil zur Gestaltung der Stunde bei. Mutwillige Störungen des Unterrichtsablaufes schaden der Unterrichtsqualität und somit Mitschülern und Lehrkräften und sind deshalb unterlassen.

Tagesablauf

Vor dem Unterricht 

Das Öffnen der Zugangstüren zum 1. und 2. Stock sowie zum Nebengebäude erfolgt um 07:30 Uhr. Bis 07:30 Uhr können sich die SchülerInnen im Atrium und den angrenzenden Klassenräumen (nur SchülerInnen in eigenen Klassenzimmern) aufhalten. Beim ersten „Gong“ um 07:45 Uhr begeben sich alle SchülerInnen sofort in ihre Klassenzimmer bzw. zu den Fachräumen. Die Tagebuchführer holen die Tagebücher aus den Fächern vor dem Sekretariat und die für die Krankmeldungen zuständigen SchülerInnen überprüfen die Anwesenheit, melden fehlende Schüler unverzüglich im Sekretariat und ordnen die Krankmeldungen ein.

 Während des Unterrichts  

Der Unterricht beginnt um 07:50 Uhr.

Ist 10 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch keine Lehrkraft erschienen, meldet der Klassensprecher oder sein Vertreter dies im Sekretariat.

Unterrichtsfremde Gegenstände bleiben zu Hause, Handys und elektronische Unterhaltungsmedien sind während der Unterrichtszeiten abzuschalten und dürfen auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht benutzt werden. Während des Unterrichts ist es in der Regel nicht erlaubt, zu essen oder zu trinken. Flaschen sind in der Schultasche aufzubewahren.  

Am Ende jeder Stunde gehört es zu den Pflichten der SchülerInnen, dass die Tafel gereinigt wird und Karten, Geräte (außer mobile Stationen wie Laptop/Beamer) und sonstige Unterrichtsmaterialien nach Anweisungen der Lehrkraft weggeräumt werden. Gegebenenfalls ist die ursprüngliche Tischordnung wiederherzustellen. Beim Verlassen des Klassenzimmers löschen die Energiewarte das Licht und schließen die Fenster.  

 

Pause  

Um 10:05 Uhr begeben sich die SchülerInnen unverzüglich auf den Pausenbereich; dazu gehören nicht der Parkplatz hinter dem Ganztagesgebäude, sämtliche Wege zum Gymnasium oder zur Dreifachturnhalle und die Treppen vor dem Haupteingang. SchülerInnen, die in Fachräumen (IT, Chemie, Physik, Biologie o.a.) Unterricht hatten, gehen zu Beginn der großen Pausen sofort zu ihren Klassenzimmern und deponieren dort ihre Schultaschen.

Um 10:25 Uhr begeben sich die SchülerInnen unverzüglich zu ihren Unterrichtsräumen.

Um die starken Verunreinigungen in der Pause zu beseitigen, wird wöchentlich eine Klasse als Aufräumdienst eingesetzt.

Die Schüler werden zudem angehalten, um lange Wartezeiten beim Pausenverkauf zu vermeiden, den Pausenkorb zu benützen.  

Nach dem Unterricht  

Der Unterricht endet um 12:45 Uhr. Nach der letzten Unterrichtsstunde werden neben den üblichen Maßnahmen am Ende einer Unterrichtsstunde die groben Verunreinigungen in den Klassenzimmern beseitigt und die Stühle hoch gestellt.  

Im Falle eines vorzeitigen Unterrichtsschlusses halten sich die SchülerInnen, welchen das Verlassen des Schulgebäudes durch die Eltern untersagt ist, bis zum regulären Unterrichtsschluss in den Hausaufgabenräumen auf. Es ist darauf zu achten, dass SchülerInnen, welche ihre Hausaufgaben machen, nicht gestört werden. Alle SchülerInnen, die von einem vorzeitigen Unterrichtsschluss betroffen sind, verhalten sich so, dass der übrige Unterrichtsbetrieb nicht gestört wird.

Während der Mittagspause und am Nachmittag halten sich die SchülerInnen (Ausnahme: Unterricht) nicht in ihren Klassenzimmern auf.  

Internetecke  

Der Aufenthalt in der Internetecke wird bei Bedarf geregelt.

 Getränkeautomaten  

Die Getränkeautomaten im Atrium können vor dem Unterricht, in der Pause und nach dem Unterricht genutzt werden.  Getränke aus dem Automaten werden nicht mit in die Unterrichtsräume genommen.  

Sauberkeit und Umweltschutz  

Für die Sauberkeit von Schulgebäude und Schulhof sind sowohl Lehrer als auch SchülerInnen verantwortlich. Alle sorgen für die Reinhaltung ihres Arbeitsplatzes, ihres Klassenraumes, der Flure, Treppenhäuser, der Toiletten, des Pausenhofs und des gesamten Außenbereichs. Abfälle sind in den entsprechenden Behältern zu entsorgen. Alle SchülerInnen sollen dazu aufgefordert werden, Recyclingpapier auch als Einbände für die Schulhefte zu benützen.

 Beschädigungen  

Alle, die in der Schule unterrichten und lernen, haben Anspruch auf eine Umgebung, in der sie sich wohl fühlen können.  Niemand hat das Recht, innerhalb des Schulgebäudes oder auf dem dazugehörigen Gelände mutwillig etwas zu beschädigen. Dazu zählen auch das Beschriften und Zerkratzen von Tischen, Wänden und Türen, das Beschädigen von Schulbüchern sowie der bewusst unsachgemäße oder unachtsame Umgang mit technischen Geräten.  Wer trotzdem so handelt, muss für den verursachten Schaden aufkommen und mit Ordnungsmaßnahmen rechnen.  

Verhinderung der Teilnahme am Unterricht - Beurlaubung 

Kann ein Schüler wegen Krankheit den Unterricht nicht besuchen, informieren die Eltern die Schule am ersten Fehltag bis 07:45 Uhr telefonisch. Das Sekretariat ist ab 07:15 Uhr besetzt (Anrufbeantworter außerhalb der Dienstzeiten). Nach der Genesung, spätestens aber am dritten Fehltag, legen die Eltern der Schule eine schriftliche Mitteilung über den Grund des Fehlens vor. Ab dem dritten Fehltag ist eine ärztliche Bescheinigung und ab dem 10. Fehltag ein ärztliches Attest erforderlich.  

Anträge auf Beurlaubungen vom Unterricht und anderen Schulveranstaltungen müssen zuerst vom Klassenleiter befürwortet und dann von der Schulleitung genehmigt werden. Die Formulare liegen beim Postkasten vor dem Konrektorat bereit oder sind online abrufbar. Die Anträge auf Beurlaubung müssen von den SchülerInnen persönlich im Sekretariat abgeholt und dem Tagebuchführer ausgehändigt werden. Vermerke auf den Anträgen sind zu beachten. Werden SchülerInnen wegen eines Arztbesuchs vom Unterricht befreit, ist am Folgetag eine Anwesenheitsbescheinigung der Arztpraxis im Sekretariat abzugeben.  

Verbote  

Es ist ausdrücklich verboten,

·         Alkohol sowie Drogen jeglicher Art mitzubringen oder zu sich zu nehmen!

·         im Schulgebäude und auf dem Schulgelände zu rauchen. Das Schulgelände umfasst neben dem Pausenhof, das Ganztagesgebäude, die Parkplätze hinter dem Ganztagesgebäude, die Wege zum Gymnasium und die Grünflächen vor den Bushaltestellen sowie sämtliche Zugänge zur Pestalozzistraße und Wittelsbacher Straße.

·         Gegenstände, die für andere eine Gefahr oder Bedrohung darstellen (Waffen, Reizgas, scharfkantige Schmuckstücke o.ä.) bei sich zu führen! Im Winter ist das Werfen von Schneebällen wegen der Verletzungsgefahr nicht erlaubt.

·         Kleidung zu tragen, welche Ausdruck extremistischer Gesinnung ist oder die Nähe zu Gruppierungen andeutet, die außerhalb der  Verfassung der Bundesrepublik Deutschland stehen. Dies gilt darüber hinaus für das Tragen oder Mitführen von Zeichen oder Symbolen genannter Gruppierungen!

Diese Verbote gelten entsprechend auch für Klassenfahrten, Wandertage und andere Schulveranstaltungen.  

Verstöße  

Die SchülerInnen, welche die Ludmilla-Realschule als ihre Bildungseinrichtung gewählt haben, verpflichten sich, diese Hausordnung in allen Punkten zu beachten und zu befolgen, um an ihrer Schule den reibungslosen organisatorischen Ablauf des Unterrichtstages als Basis für die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages zu gewährleisten.  

 

Bei Verstößen gegen diese Hausordnung werden Ordnungsmaßnahmen gemäß Art. 86 Abs. 2 BayEUG getroffen.

 

 
Wer ist online
Aktuell 35 Gäste online

Besucher
heute181
gestern586
Woche1337
Monat3950
gesamt655822

(C) Fliesenstadt

Newsletter







Ihr Weg zu uns
Departure:


Destination
94327 Bogen

Joomla! Template Supplied by Netshine Software Limited