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Regeln für das Zusammenleben
Unsere Schule ist ein Ort der Begegnung und des Lernens. In
ihr wirken Schüler, Eltern und Lehrer verantwortungsvoll zusammen. Dies
geschieht in gegenseitiger Rücksichtnahme. Daher sind in der Schule grundsätzlich
alle Handlungen zu unterlassen, die körperliche oder seelische Schäden
hervorrufen, die Rechte anderer oder deren Gefühle verletzen, Sachbeschädigungen
zur Folge haben oder eine Erfüllung der Aufgaben der Schule beeinträchtigen.
Jede(r) SchülerIn der Ludmilla-Schule erscheint vorbereitet
zum Unterricht, verfügt über das benötigte Unterrichtsmaterial, beteiligt sich
intensiv am Unterrichtsgeschehen und trägt einen wesentlichen Teil zur
Gestaltung der Stunde bei. Mutwillige Störungen des Unterrichtsablaufes schaden
der Unterrichtsqualität und somit Mitschülern und Lehrkräften und sind deshalb
unterlassen.
Tagesablauf
Vor dem
Unterricht
Das Öffnen der Zugangstüren zum 1. und 2. Stock sowie zum
Nebengebäude erfolgt um 07:30 Uhr. Bis 07:30 Uhr können sich die SchülerInnen
im Atrium und den angrenzenden Klassenräumen (nur SchülerInnen in eigenen
Klassenzimmern) aufhalten. Beim ersten „Gong“ um 07:45 Uhr begeben sich alle
SchülerInnen sofort in ihre Klassenzimmer bzw. zu den Fachräumen. Die
Tagebuchführer holen die Tagebücher aus den Fächern vor dem Sekretariat und die
für die Krankmeldungen zuständigen SchülerInnen überprüfen die Anwesenheit, melden
fehlende Schüler unverzüglich im Sekretariat und ordnen die Krankmeldungen ein.
Während des Unterrichts
Der Unterricht beginnt um 07:50 Uhr.
Ist 10 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch
keine Lehrkraft erschienen, meldet der Klassensprecher oder sein Vertreter dies
im Sekretariat.
Unterrichtsfremde Gegenstände bleiben zu Hause, Handys und elektronische
Unterhaltungsmedien sind während der Unterrichtszeiten abzuschalten und dürfen
auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht benutzt werden. Während des
Unterrichts ist es in der Regel nicht erlaubt, zu essen oder zu trinken.
Flaschen sind in der Schultasche aufzubewahren.
Am Ende jeder Stunde gehört es zu den Pflichten der
SchülerInnen, dass die Tafel gereinigt wird und Karten, Geräte (außer mobile
Stationen wie Laptop/Beamer) und sonstige Unterrichtsmaterialien nach Anweisungen
der Lehrkraft weggeräumt werden. Gegebenenfalls ist die ursprüngliche
Tischordnung wiederherzustellen. Beim Verlassen des Klassenzimmers löschen die
Energiewarte das Licht und schließen die Fenster.
Pause
Um 10:05 Uhr begeben sich die SchülerInnen unverzüglich auf
den Pausenbereich; dazu gehören nicht der Parkplatz hinter dem
Ganztagesgebäude, sämtliche Wege zum Gymnasium oder zur Dreifachturnhalle und
die Treppen vor dem Haupteingang. SchülerInnen, die in Fachräumen (IT, Chemie,
Physik, Biologie o.a.) Unterricht hatten, gehen zu Beginn der großen Pausen
sofort zu ihren Klassenzimmern und deponieren dort ihre Schultaschen.
Um 10:25 Uhr begeben sich die SchülerInnen unverzüglich zu
ihren Unterrichtsräumen.
Um die starken Verunreinigungen in der Pause zu beseitigen,
wird wöchentlich eine Klasse als Aufräumdienst eingesetzt.
Die Schüler werden zudem angehalten, um lange Wartezeiten
beim Pausenverkauf zu vermeiden, den Pausenkorb zu benützen.
Nach dem
Unterricht
Der Unterricht endet um 12:45 Uhr. Nach der letzten
Unterrichtsstunde werden neben den üblichen Maßnahmen am Ende einer
Unterrichtsstunde die groben Verunreinigungen in den Klassenzimmern beseitigt
und die Stühle hoch gestellt.
Im Falle eines vorzeitigen Unterrichtsschlusses halten sich
die SchülerInnen, welchen das Verlassen des Schulgebäudes durch die Eltern
untersagt ist, bis zum regulären Unterrichtsschluss in den Hausaufgabenräumen
auf. Es ist darauf zu achten, dass SchülerInnen, welche ihre Hausaufgaben
machen, nicht gestört werden. Alle SchülerInnen, die von einem vorzeitigen
Unterrichtsschluss betroffen sind, verhalten sich so, dass der übrige
Unterrichtsbetrieb nicht gestört wird.
Während der Mittagspause und am Nachmittag halten sich die
SchülerInnen (Ausnahme: Unterricht) nicht in ihren Klassenzimmern auf.
Internetecke
Der Aufenthalt in der Internetecke wird bei Bedarf geregelt.
Getränkeautomaten
Die Getränkeautomaten im Atrium können vor dem Unterricht,
in der Pause und nach dem Unterricht genutzt werden. Getränke aus dem Automaten werden nicht mit
in die Unterrichtsräume genommen.
Sauberkeit und
Umweltschutz
Für die Sauberkeit von Schulgebäude und Schulhof sind sowohl
Lehrer als auch SchülerInnen verantwortlich. Alle sorgen für die Reinhaltung
ihres Arbeitsplatzes, ihres Klassenraumes, der Flure, Treppenhäuser, der
Toiletten, des Pausenhofs und des gesamten Außenbereichs. Abfälle sind in den
entsprechenden Behältern zu entsorgen. Alle SchülerInnen sollen dazu
aufgefordert werden, Recyclingpapier auch als Einbände für die Schulhefte zu
benützen.
Beschädigungen
Alle, die in der Schule unterrichten und lernen, haben
Anspruch auf eine Umgebung, in der sie sich wohl fühlen können. Niemand hat das Recht, innerhalb des
Schulgebäudes oder auf dem dazugehörigen Gelände mutwillig etwas zu
beschädigen. Dazu zählen auch das Beschriften und Zerkratzen von Tischen,
Wänden und Türen, das Beschädigen von Schulbüchern sowie der bewusst
unsachgemäße oder unachtsame Umgang mit technischen Geräten. Wer trotzdem so handelt, muss für den
verursachten Schaden aufkommen und mit Ordnungsmaßnahmen rechnen.
Verhinderung der
Teilnahme am Unterricht - Beurlaubung
Kann ein Schüler wegen Krankheit den Unterricht nicht
besuchen, informieren die Eltern die Schule am ersten Fehltag bis 07:45 Uhr
telefonisch. Das Sekretariat ist ab 07:15 Uhr besetzt (Anrufbeantworter außerhalb
der Dienstzeiten). Nach der Genesung, spätestens aber am dritten Fehltag, legen
die Eltern der Schule eine schriftliche Mitteilung über den Grund des Fehlens
vor. Ab dem dritten Fehltag ist eine ärztliche Bescheinigung und ab dem 10.
Fehltag ein ärztliches Attest erforderlich.
Anträge auf Beurlaubungen vom Unterricht und anderen
Schulveranstaltungen müssen zuerst vom Klassenleiter befürwortet und dann von
der Schulleitung genehmigt werden. Die Formulare liegen beim Postkasten vor dem
Konrektorat bereit oder sind online abrufbar. Die Anträge auf Beurlaubung
müssen von den SchülerInnen persönlich im Sekretariat abgeholt und dem
Tagebuchführer ausgehändigt werden. Vermerke auf den Anträgen sind zu beachten.
Werden SchülerInnen wegen eines Arztbesuchs vom Unterricht befreit, ist am
Folgetag eine Anwesenheitsbescheinigung der Arztpraxis im Sekretariat
abzugeben.
Verbote
Es ist ausdrücklich verboten,
·
Alkohol sowie Drogen jeglicher Art mitzubringen
oder zu sich zu nehmen!
·
im Schulgebäude und auf dem Schulgelände zu
rauchen. Das Schulgelände umfasst neben dem Pausenhof, das Ganztagesgebäude,
die Parkplätze hinter dem Ganztagesgebäude, die Wege zum Gymnasium und die
Grünflächen vor den Bushaltestellen sowie sämtliche Zugänge zur
Pestalozzistraße und Wittelsbacher Straße.
·
Gegenstände, die für andere eine Gefahr oder
Bedrohung darstellen (Waffen, Reizgas, scharfkantige Schmuckstücke o.ä.) bei
sich zu führen! Im Winter ist das Werfen von Schneebällen wegen der
Verletzungsgefahr nicht erlaubt.
·
Kleidung zu tragen, welche Ausdruck
extremistischer Gesinnung ist oder die Nähe zu Gruppierungen andeutet, die
außerhalb der Verfassung der
Bundesrepublik Deutschland stehen. Dies gilt darüber hinaus für das Tragen oder
Mitführen von Zeichen oder Symbolen genannter Gruppierungen!
Diese Verbote gelten entsprechend auch für Klassenfahrten,
Wandertage und andere Schulveranstaltungen.
Verstöße
Die SchülerInnen, welche die Ludmilla-Realschule als ihre
Bildungseinrichtung gewählt haben, verpflichten sich, diese Hausordnung in
allen Punkten zu beachten und zu befolgen, um an ihrer Schule den reibungslosen
organisatorischen Ablauf des Unterrichtstages als Basis für die Erfüllung des
Bildungs- und Erziehungsauftrages zu gewährleisten.
Bei Verstößen gegen diese Hausordnung werden
Ordnungsmaßnahmen gemäß Art. 86 Abs. 2 BayEUG getroffen.
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